Aktuelle Informationen zu Corona-Regelungen für Urlauber in Mecklenburg-Vorpommern

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Stand Donnerstag, 02.02.2023

Sowohl die Corona-Infektionszahlen als auch die Hospitalisierungsinzidenz sind in Mecklenburg-Vorpommern kontinuierlich rückläufig, deshalb werden die meisten Corona-Maßnahmen in MV aufgehoben.

Zunächst entfällt ab dem 2. Februar die Maskenpflicht im ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern. Sowohl im öffentlichen Regionalverkehr als auch im Fernverkehr gibt es dann keine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen mehr, das gilt auch für Schulbusse.

In einem zweiten Schritt soll ab Ende Februar oder Anfang März die Isolationspflicht für Corona-Infizierte aufgehoben werden.

Die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Arztpraxen wird über das Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelt und ist derzeit bis zum 7. April vorgesehen.

Außerdem gilt eine Testpflicht beim Zutritt in Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen.

Stand Freitag, 29.04.2022

Seit gestern 28.04. hat MV alle Corona-Schutz-Sonderreglungen aufgehoben, die über den bundesweiten Basisschutz hinausgehen.

  • Auf Messen und Veranstaltungen gilt jetzt grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr.
  • Auch bei der Beherbergung in Hotels oder Pensionen fällt die Maskenpflicht weg - ebenso wie die 3G-Regel bei der Ankunft.
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiterhin bestehen.
  • Dasselbe gilt für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Dort braucht man auch weiterhin einen Impfnachweis oder tagesaktuellen Test.

Stand Dienstag, 25.04.2022

Nachdem die in MV eingeführte Hotspotregelung vom Verwaltungsgericht gekippt wurde, gelten folgende Regeln:

  • Die Maskenpflicht in Einzelhandel und Gastronomie sowie bei Freizeiteinrichtungen und körpernahen Diensleistungen entfällt
  • Bei Messen oder Veranstaltungen gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske weiterhin
  • Kinos, Theater dürfen zurückkehren zu einer 100%-Auslastung
  • Die 3G-Regelung bei Anreise in Beherbergungen bleibt bestehen
  • Auch die 2G-plus-Regel für den Zutritt von Clubs und Discotheken behält ihre Gültigkeit.

Stand Mittwoch, 13.04.2022

Ab dem 14.04.2022 (Gründonnerstag) werden in MV viele Regeln aufgehoben

Keine 3-G-Regel mehr in:

3-G Nachweis erforderlich:

2-G + Nachweis erforderlich:

  • Clubs und Diskotheken

Die Maskenpflicht bleibt bestehen:


(in Innenbereichen Pflicht, in Außenbereichen gibt es weiterhin Abweichungen, dort wird sie eher empfohlen
z.B. Außenbereich eines Restaurants.. Achten Sie daher auf die Hinweise am Eingang)

  • in Supermärkten und im Einzelhandel
  • im Öffentlichen Nahverkehr
  • Gastronomie
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen 
  • Veranstaltungen
  • in Beherbergungsbetrieben (Unterkünften für Urlauber/Geschäftsreisende)
  • Dienstleistungen wie Friseur
  • ärztliche Behandlungen oder Therapien (z.B. Physio)
  • Freizeitangeboten wie Musikschule
  • bei Hochzeiten und Beerdigungen
  • bei Versammlungen, in Kirchen

Quelle: NDR.de

Stand Dienstag, 29.03.2022

Die Landesregierung hat die Schutzmaßnahmen bis zum 27. April zu verlängert. Dafür ist das gesamte Land zum Hotspot erklärt worden.

Für Innenbereiche gilt weiterhin 3G: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder tagesaktuell Getestete.

  • im Tourismusbereich bei Anreise
  • bei Veranstaltungen, im Kulturbereich
  • im Sportbereich (Fitnessstudios, Tanzschulen)
  • bei Freizeitangeboten (Zoos, Tierparks, Indoorspielplätze, Bäder)
  • auf Messen, Märkten, Jahrmärkten, Spezialmärkten
  • bei körpernahen Dienstleistungen
  • in außerschulischen Bildungseinrichtungen (Musikschulen, etc.)

In den genannten Bereichen können Veranstalter auch 2G fordern.

Stand Montag, 21.03.2022

Wegen der anhaltend hohen Inzidenz- und Hospitalisierungszahlen hat sich die Landesregierung dazu entschieden, wesentliche Schutzinstrumente wie Maskenpflicht in Innenbereichen, Abstands- und Hygieneregelungen sowie 3G- Erfordernisse für einen Übergangszeitraum bis zum 2. April beizubehalten.

Es wurde außerdem beschlossen, dass in den Bereichen, wo ein 3G-Erfordernis besteht, Veranstalter, Einrichtungen bzw. Betriebe optional auch die 2G-Regel anwenden können. Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden.

Stand Montag, 07.03.2022

Seit dem 04. März gilt in Gastronomie und Unterkünften wieder die 3G-Regel, was bedeutet, dass nicht nur Geimpfte und Genesene, sondern auch negativ Getestete Zutritt zu den Einrichtungen haben.

Darüber hinaus wurden Diskotheken und Nachtclubs wiedereröffnet. Gefeiert werden darf, wer unter die 2G+-Regel fällt (Geimpft oder genesen mit zusätzlichem Test oder Auffrischungsimpfung).

Große Sport- und Kulturveranstaltungen dürfen unter den 2G+-Bedingungen ebenfalls wieder Publikum empfangen, und zwar bis zu 60% Auslastung (bzw. 6.000 Gäste) bei kulturellen Ereignissen innen und bis zu 75% (bzw. max. 25.000 Fans) bei Sportveranstaltungen draußen.

Stand Donnerstag, 24.02.2022

Für Geimpfte und Genesene fallen ab heute alle Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen weg. Darüber hinaus gilt im Einzelhandel wieder 3G statt der bisherigen 2G-Regelung. Dementsprechend fallen Zugangsbeschränkungen und Kontrollen weg, die Maskenpflicht gilt natürlich weiterhin.

Stand Donnerstag, 10.02.2022

Ab Samstag, den 12. Februar 2022 entfällt die 2G-Regelung im gesamten Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommerns. Im Gegenzug müssen wir jedoch ab sofort überall dort, wo diese Regelung bisher galt, eine FFP2-Maske tragen. Die einfachen OP-Masken sind nicht mehr ausreichend, es sei denn, es handelt sich um Geschäfte des täglichen oder notwendigen Bedarfs wie Supermärkte oder Apotheken.

In den Gebieten, in denen die Corona-Warnampel auf rot steht, sind Freizeit- und Kultureinrichtungen weitestgehend geschlossen. Dies trifft auf die Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Rügen sowie Vorpommern-Greifswald zu.

Bitte erkundigt Euch jedoch am besten vorab direkt, denn manchen Dienstleistern ist es unter besonderen Umständen doch erlaubt, Gäste zu empfangen.

Stand Montag, 17.01.2022

In den meisten Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns steht die Ampel inzwischen auf orange, sodass Freizeiteinrichtungen unter 2G+-Voraussetzungen wieder öffnen dürfen. Bitte informiert Euch jedoch vorab, denn einige Anbieter werden ihren Betrieb vorerst nicht wieder aufnehmen, weil zuverlässige Planungen kaum möglich sind.

Die Mecklenburger Seenplatte sowie Rostock und der dazugehörige Landkreis stehen leider weiterhin auf rot.

Stand Mittwoch, 12.01.2022

Mit dem gestrigen Beschluss der Landesregierung entfällt die 14-tägige Wartezeit und Geboosterte sind ab dem Zeitpunkt der Auffrischungsimpfung mit Getesteten gleichzusetzen. Alle weiteren Regeln gelten vorerst weiterhin.

Da die Corona-Warnampel über mehrere Tage auf 'rot' stand, sind die Regelungen der Stufe 'rot-plus' inkraft getreten. Das bedeutet, dass Kultur- und Freizeiteinrichtungen (Bsp. Kino, Schwimmbäder und Theater) vorübergehend schließen müssen.

Stand 05.01.2022

In Mecklenburg-Vorpommern gilt für weite Bereiche 2G-plus-Regel:
  • Gastronomie: 2G-plus
  • Hotel: 2G-plus
  • Kultur: 2G-plus
  • ÖPNV: 3G und Maskenpflicht (OP oder FFP-2)

Bei Anreise sowie nach jeweils drei weiteren Tagen während des Aufenthalts ist ein Test erforderlich.
Bei Übernachtung im Ferienhaus bzw. Ferienwohnung ohne Gemeinschafts­einrichtungen genügt ein Anreisetest.

Ausnahmen von der 2G/2G-Plus-Regel gibt es für ungeimpfte Menschen in folgenden Fällen:

  • Kinder unter 7 Jahren.
  • Kinder ab 7 Jahren bis 12 Jahre und 3 Monate bei Vorlage eines negativen Coronatests.
  • Jugendliche zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr und Schwangere bei Vorlage eines negativen Coronatest. (bis 30.04.2022)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, bei Vorlage eines negativen Coronatests.

... sowie für berufliche bedingte, medizinisch oder zwingend sozialethisch erforderliche Aufenthalte.
In diesen Ausnahmefällen können ungeimpfte Gäste beherbergt werden. Dann gilt eine veränderte Testpflicht:

  • Im Hotel: täglich testen
  • In Ferienwohnung oder Ferienhaus: alle drei Tage testen

14 Tage nach der Boosterimpfung entfällt die Testerfordernis (allerdings nicht beim Zutritt in medizinische und pflegerische Einrichtungen wie Krankenhäusern).

Gäste aus dem Ausland:
Generelle Nachweispflicht: Geimpft / Genesen + Test um einen Urlaub in MV machen zu können.
Kinder unter 6 Jahren sind vom Test befreit, jedoch nicht von einer 5 Tage Quarantäne, wenn diese nicht geimpft sind. Für Kinder ab 6 jahren gelten die gleichen Regen wie für Erwachsene.

Stand 16.11.2021

Die kostenlosen Bürgertests sind zurück. Da sich die Infektionszahlen in allen Landkreisen negativ entwickeln, wird grundsätzlich empfohlen, uns vor dem Kontakt mit Menschen selbst zu testen, für Ungeimpfte ohne Genesung sind diese Tests verpflichtend. Eine Auflistung aller Testzentren findest Du hier.

Ab Stufe 3 (orange) gilt in bestimmten Bereichen die 2G-Pflicht, was bedeutet, dass nur noch Geimpfte oder Genesene Zugang haben. Dazu gehören u.a. Kinos, Theater, Zoos, Gaststätten, Schwimmbäder, etc. Weitere Informationen dazu kannst Du hier nachlesen.
In Bereichen, in denen noch keine 2G-Pflicht herrscht, findet die 3G-Regel Anwendung.

Ab Stufe 4 (rot) können weitere Bereiche, z.B. die körpernahen Dienstleistung nur noch unter Anwendung der 2G-Regel stattfinden.

Stand 12.10.2021

Für den Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern gilt weiterhin die Corona-Testpflicht bei Anreise. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 7 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Maßnahmen der Stufe 2 (gelb) oder höher gelten und in den Unterkünften Gemeinschaftseinrichtungen genutzt werden, muss alle 3 Tage (max. 2 Mal pro Woche) erneut getestet werden.

Stand 11.10.2021

Seit heute gibt es kostenlose Schnelltests nur noch in Ausnahmefällen wie zum Beispiel für:

  • Kinder unter 12 Jahren (bis 3 Monate nach dem 12. Geburtstag)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona impfen lassen können (zum jetzigen Zeitpunkt oder bis 3 Monate zuvor)
  • Schwangere Personen in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten
  • bis Jahresende für alle unter 18 Jahren und Schwangere (Übergangsfrist)

Stand 20.09.2021

Seit 16. September ist die 7-Tage-Inzidenz-der-Hospitalisierten das Hauptkriterium für die vierstufige Corona-Ampel. Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern wird nun ebenso wie die Auslastung der Intensivstationen als Nebenkriterium herangezogen. An den Maßnahme, die je nach Stufe gelten, ändert sich nichts.

Hier findest Du eine Zusammenfassung der aktuellen Kriterien der Corona-Ampel.

Stand 27.08.2021

Ab heute gilt eine vereinfachte, nur noch vierstufige Corona-Ampel in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei wird weiterhin die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern als Hauptkriterium und die 7-Tage-Inzidenz-der-Hospitalisierten sowie die Auslastung der Intensivstationen als Nebenkriterien genutzt. So funktioniert die neue Corona-Ampel.

Stufe 1 - grün:

  • Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen, bei Veranstaltungen und in öffentlich zugänglichen Innenbereichen
  • Bei Veranstaltungen darf die Maske am Platz abgenommen werden, wenn der Mindestabstand eingehalten wird.
  • besondere Testpflichten bei Großveranstaltungen

Stufe 2 - gelb:

  • erweiterte Testpflicht, u.a. für körpernahe Dienstleistungen, in Museen, Theatern und Innenbereichen von Restaurants
  • Für den Diskobesuch ist ein PCR-Test erforderlich.

Stufe 3 - orange:

  • Empfehlung von Tests vor privaten Treffen
  • Empfehlung auch im Außenbereich Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Stufe 4 - rot:

  • Maskenpflicht bei Veranstaltungen auch am Platz
  • Maskenpflicht im Außenbereich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
  • Kontaktbeschränkungen im Innenbereich auf 5 Personen aus 2 Haushalten, draußen auf 10 Personen und bei Feiern in Gaststätten auf maximal 30 Personen. Vollständig geimpfte und genesene Personen werden hierbei nicht mitgezählt.

Stand 17.08.2021

Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind in den letzten Wochen die Inzidenzen wieder gestiegen. Um Dir den Überblick zu erleichtern, wann wo Masken- und Testpflicht besteht, haben wir eine Zusammenfassung erstellt.

Corona-Ampel in MV:

  • sechs Ampelstufen von 0 (grün – kontrollierte Situation) über 1 (gelb – niedriges Infektionsgeschehen), 2 (orange – mittleres Infektionsgeschehen), 3 (rot – hohes Infektionsgeschehen), 4 (dunkelrot – sehr hohes Infektionsgeschehen) bis zu 5 (violett – äußerst hohes Infektionsgeschehen)
  • 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern ist das Hauptkriterium, z.B. Inzidenz zwischen 10 und 35 entspricht Stufe 1 bzw. gelb
  • 7-Tage-Inzidenz-der-Hospitalisierten und Auslastung der Intensivstationen als Nebenkriterien, z.B. 7-Tage-Inzidenz-der-Hospitalisierten bis maximal 3 und Auslastung der Intensivstationen bis höchstens 3% entspricht jeweils Stufe 0 bzw. grün
  • Einstufung des Hauptkriteriums, kann um eine Stufe erhöht werden, wenn beide Nebenkriterien einer höheren Stufe entsprechen bzw. kann um eine Stufe reduziert werden, wenn beide Nebenkriterien einer niedrigeren Stufe entsprechen, z.B. Hauptkriterium Stufe 1 bzw. gelb und beide Nebenkriterien Stufe 0 bzw. grün führt im Endergebnis zu Corona-Ampel-Stufe 0 bzw. grün
  • Zusammenfassung der Corona-Ampel

Corona-Maßnahmen nach Ampelstufe:

  • Die Corona-Maßnahmen sind abhängig von der im Landkreis oder der kreisfreien Stadt vorherrschenden Corona-Ampel-Stufe.
  • Für eine Verschärfung der Maßnahmen muss die Einstufung mindestens drei Tage in einer höheren Stufe liegen. Die verschärften Maßnahmen gelten ab dem übernächsten Tag nach diesen drei Tagen.
  • Für eine Reduzierung der Maßnahmen muss die Einstufung mindestens fünf Tage in einer niedrigeren Stufe liegen.
  • Ab Stufe 1 bzw. gelb ist Maskenpflicht an belebten Plätzen möglich.
  • Ab Stufe 2 bzw. orange gilt die erweiterte Testpflicht (jedoch frühstens ab 23. August 2021), u.a. für körpernahe Dienstleistungen, in Museen, Theatern und Innenbereichen von Restaurants.
  • Die Corona-Warnkarte fasst die Entwicklung der letzten Tage zusammen.

Es gilt weiterhin ab Stufe 0 bzw. grün, dass bei Anreise in der Unterkunft ein aktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden muss. Von der Testpflicht ausgenommen sind wie bisher vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 6 Jahren.

Stand 23.06.2021

Ab Freitag (25. Juni 2021) gelten weitere Lockerungen.

Testpflicht:

  • Kein Test mehr nötig für Innenbereich von Restaurants, Museen, Friseurbesuch, u.a.
  • Negativer Test erforderlich bei Anreise in Unterkunft, Großveranstaltungen und Tanzen in Clubs und Diskos

Maskenpflicht:

  • Draußen allgemein nicht mehr
  • In Innenräumen weiterhin medizinische Masken

Stand 15.06.2021

Heute hat die Landesregierung weitere Lockerungen beschlossen:

  • Nur noch bei Anreise ein negativer Corona-Test notwendig bei allen Unterkunftsarten
  • Keine Maskenpflicht mehr auf Parkplätzen
  • Beim Friseur reicht jetzt eine OP-Maske
  • Keine Maskenpflicht bei Open Air-Verstaltungen am Sitzplatz, wenn der Mindestabstand eingehalten wird

Hinweis: Bei Restaurants, die nicht zur gebuchten Unterkunft gehören, ist im Innenbereich weiterhin ein Test erforderlich (außer für vollständig Geimpfte und Genesene).

Stand 10.06.2021

Ab morgen gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Trotzdem wird weiterhin zu Vorsicht geraten. Außerdem sind feiernde Gruppen im öffentlichen Raum nur bei zugelassenen Veranstaltungen erlaubt.

Beim Einkaufen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Hotels sowie zahlreichen weiteren öffentlich zugänglichen Innenräumen ist weiterhin das Tragen medizinischer Masken (OP- oder FFP2-Maske) Pflicht.

Gäste aus anderen Ländern können sich auf der Seite des RKI informieren, ob bei der Einreise nach Deutschland spezielle Anforderungen gelten.

Stand 01.06.2021

Die Testvorgaben für Urlaub in MV werden vereinfacht.

  • nur einmaliger negativer Test bei Anreise für Urlaub in Ferienwohnung oder Ferienhaus
  • negativer Test bei Anreise und danach alle drei Tage für Urlauber, die Gemeinschaftseinrichtungen nutzen (z.B. in Hotels, Pensionen und auf Campingplätzen)

Stand 28.05.2021

Ab 1. Juni dürfen sich wieder bis zu zehn Personen aus maximal fünf Haushalten treffen.

Stand 27.05.2021

Ab 11. Juni sind auch Tagesausflüge nach MV ohne gebuchte Übernachtung erlaubt. Damit sind beispielsweise Besuche von Freunden und der erweiterten Familie möglich.

Stand 26.05.2021

Touristische Übernachtungen in MV werden aufgrund der sehr guten Entwicklung der Inzidenzen bereits früher erlaubt. Die Testpflicht und Ausnahmen bleiben wie am 20.05.2021 beschrieben bestehen.

  • Ab 28. Mai Urlaub für Einwohner von MV
  • Ab 4. Juni Urlaub für Gäste aus allen Bundesländern

Darüber hinaus startet ab 1. Juni der Kulturbetrieb. Bitte informiere Dich bei den einzelnen Einrichtungen und Veranstaltern, was unter welchen Bedingungen stattfindet.

Stand 20.05.2021

Kontaktbeschränkungen:

  • maximal zwei Haushalte
  • nicht mitgezählt werden zu betreuende Kinder bis 14 Jahre, notwendige Begleitpersonen von Behinderten sowie genesene und vollständig geimpfte Personen
  • Paare, die nicht im gleichen Haushalt leben, zählen als ein Haushalt

Testpflicht bei Beherbergungen (ab 7. bzw. 14. Juni):

  • negativer Schnelltest vom selben Tag bei Anreise
  • mindestens alle drei Tage erneuter Schnelltest (zwei Mal pro Woche)

Ausnahmen von Testpflicht:

  • Kinder unter 6 Jahren (Korrektur am 28.05.21, vorher: bis einschließelich 6 Jahren)
  • Vollständig Geimpfte und Genesene
  • jedoch keine Ausnahme sofern Corona-typische Symptome auftreten

Lockerungen ab 7. Juni:

  • Einreise für Zweitwohnungsbesitzer, Dauercamper, Gartenbesitzer und andere
  • erste Lockerungen in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport
  • Urlaub für Einwohner von MV

Modellprojekte für Open-Air-Kulturveranstaltungen:

  • Schlossfestspiele des Mecklenburgischen Staatstheaters, Alter Garten und Schlossinnenhof
  • Klassiknacht im Zoo (Außenbereich) (Zoo Rostock & Volkstheater Rostock)
  • Festspiele M-V, Kinder-und Familienkonzert, Hasenwinkel Schlosspark
  • weitere Veranstaltungen sind angedacht

Stand 12.05.2021

Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern soll nun bald wieder möglich sein. Folgende Öffnungen sind geplant:

  • Ab 23. Mai Gastronomie (Innenbereich mit Testpflicht und Reservierung)
  • Ab 25. Mai Einzelhandel
  • Ab 7. Juni Urlaub für Einwohner von MV
  • Ab 14. Juni Urlaub für Gäste aus allen Bundesländern

Weitere Informationen folgen.

Stand 05.05.2021

Seit heute dürfen vollständig gegen Corona geimpfte Personen wieder für Tagesausflüge oder aufgrund ihrer Zweitwohnung nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen.

Als vollständig geimpft gelten derzeit Personen, deren Zweitimpfung mit einem in der EU zugelassenen Corona-Impfstoff mindestens 14 Tage her ist. Bei Personen, die sich sechs Monate nach einer Corona-Infektionen impfen lassen, genügt eine Impfung. Der vollständige Impfschutz muss bei Kontrollen durch entsprechende Bescheingungen nachgewiesen werden können.

Stand 20.04.2021

In den vergangenen Woche hat sich die Corona-Situation in Mecklenburg-Vorpommern soweit verschlechtert, dass wir uns nun erneut im „harten Lockdown“ befinden.

Das bedeutet unter anderem:

  • Kontaktbeschränkung auf Treffen eines Haushalts mit nur einer weiteren (wechselnden) Person sowie zu betreuenden Kinder bis 14 Jahre
  • weitgehend Ausgangsbeschränkung von 21 bis 6 Uhr
  • Einreise in Hochrisiko-Landkreise kann für Personen ohne Erstwohnsitz in diesem Landkreis untersagt werden
  • kein Termin-Shopping mehr in Geschäften, die nicht Produkte des täglichen Bedarfs verkaufen
  • körpernahe Dienstleistungen außer Friseurbesuch sind nicht mehr erlaubt

Die Aussichten für Öffnungen und Urlaub in MV hängen von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens ab.

Stand 24.03.2021

Die geplante Ruhezeit zu Ostern wurde soeben nach erneuten Bund-Länder-Gesprächen zurückgenommen.

Stand 23.03.2021

Die für den 22.03. angedachten Lockerungen sind ausgesetzt worden. Grund dafür sind die steigenden Infektionszahlen sowie das Abwarten der Bund-Länder-Konferenz.

Diese hat gestern die derzeit geltenden Lockdown-Regeln bis zum 18. April verlängert. Somit finden vorerst keine weiteren Öffnungen statt und die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Die sogenannte Notbremse bei einer anhaltenden 7-Tage-Inzidenz über 100 soll weiterhin umgesetzt werden.

Darüber hinaus gibt es spezielle Regelung für Ostern:

  • sogenannte „erweiterte Ruhezeit“ vom 1. bis zum 5. April
  • Geschäfte, Außengastronomie (sofern bereits geöffnet) und weitere Einrichtungen von Gründonnerstag bis Ostermontag geschlossen
  • nur am Samstag öffnen Lebensmittelgeschäfte
  • Ansammlungen im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht erlaubt
  • möglichst nur virtuelle Gottesdienste

Die von Ministerpräsidentin Schwesig und weiteren norddeutschen Bundesländern geforderte Möglichkeit zu „kontaktarmen“ Urlaub im eigenen Bundesland kann vorerst nicht umgesetzt wird. Speziell zu Ostern wäre dies nicht mit der erweiterten Ruhezeit vereinbar. Für die weiterhin geschlossenen Branchen sollen weitere Hilfen kommen.

Quelle: NDR – Ergebnisse der Bund-Länder-Beratung

Stand 09.03.2021

Inzwischen gelten für MV gelockerte Kontaktbeschränkungen, so dass sich wieder bis zu 5 Personen aus maximal 2 Haushalten sowie dazugehörige Kinder unter 14 Jahren treffen dürfen. Auch nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Hausstand.

Seit gestern sind in Landkreisen und kreisfreien Städten mit eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 u.a. folgende Lockerungen gültig:

  • Öffnung der Außenbereiche von Zoos und Tierparks
  • Einkauf mit Voranmeldung in bisher geschlossenen Geschäften
  • Besuch von Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen mit Voranmeldung

In den Landkreisen und kreisfreien Städten mit stabiler Inzidenz unter 50 dürfen auch die Innenbereiche von Zoos- und Tierparks öffnen und es ist keine Voranmeldung für den Besuch der genanten Geschäfte und Einrichtungen nötig.

Für den 22. März stehen Lockerungen für Theater, Kinos und Außengastronomie – teils mit Schnell-/Selbsttest - in Aussicht.

Um die Kontaktnachverfolgung bei zunehmenden Öffnungen zu erleichtern wird zukünftig die LUCA-App eine entscheidende Rolle spielen.

Detaillierte Infos findest Du unter: Regierung MV – Der Öffnungsplan

Stand 04.03.2021

Die Bund-Länder-Konferenz hat sich gestern darauf geeinigt, den Lockdown prinzipiell bis zum 28. März zu verlängern. Es gibt jedoch neben den bereits geöffneten Friseursalons mehr und mehr Ausnahmen. Der Öffnungsplan sieht in den kommenden Wochen Lockerungen u.a. für den Einzelhandel, Gastronomie, Museen, Theater und Kinos sowie Sport vor. Dies soll durch Schnell-/Selbsttests und Ausweitung der Impfungen auf hausärztliche Praxen unterstützt werden.

Die genaue Ausgestaltung für Mecklenburg-Vorpommern wird morgen beim MV-Gipfel besprochen. Lockerungen im Bereich Tourismus sollen erst am 22. März bei der nächsten Bund-Länder-Konferenz diskutiert werden.

Abweichend von den bisherigen Plänen sind für die Öffnungsschritte nun folgende Inzidenzwerte relevant:

  • unter 50 – stärkere Lockerungen auch ohne Voranmeldung und Schnell-/Selbsttest
  • 50 bis 100 – mäßige Lockerungen mit Voranmeldung und negativem Schnell-/Selbsttest
  • über 100 – „Notbremse“, das heißt zurück auf den Stand von Anfang März

Eine Übersicht über die Öffnungsschritte hat die Staatskanzlei MV auf ihrer Facebookseite veröffentlicht: Facebook Staatskanzlei MV – Übersicht Öffnungsschritte

Stand 25.02.2021

Beim gestrigen MV-Gipfel wurden weitere Lockerungen beschlossen und ein Öffnungsplan vorgeschlagen.

Beschlossene Lockerungen:

  • ab 1. März: Gartencenter und Friseursalons in ganz MV und weitere körpernahe Dienstleistungen (Kosmetik-, Fußpflege-, Nagelstudios) in Landkreisen und kreisfreien Städten mit 7-Tage-Inzidenz von 35 und weniger
  • ab 8. März: körpernahe Dienstleistungen in ganz MV sowie Außenbereiche von Zoos und Tierparks

Stufenplan für weitere Öffnungen (noch nicht beschlossen):

  • Voraussetzung: landesweit stabile 7-Tage- Inzidenz von 35 oder weniger sowie Berücksichtigung weiterer relevanter Faktoren zur Infektionslage
  • Mindestens 14 Tage zwischen zwei Öffnungsschritten
  • Regionen mit Inzidenz über 150 sind von Öffnungen ausgenommen
  • Phase 1: Einzelhandel
  • Phase 2: Gastronomie für Einheimische (Tagestourismus aus anderen Bundesländern weiterhin nicht erlaubt), Autokinos, Touristeninformationen u.a.
  • Phase 3: touristische Übernachtungen für Einheimische (Tagestourismus aus anderen Bundesländern weiterhin nicht erlaubt), Strandkorbverleih, Ausflugsschifffahrt, Fitnessstudios u.a.
  • Phase 4: Übernachtungen für Touristen aus Regionen mit Inzidenz unter 35 in anderen Bundesländern (Tagestourismus aus anderen Bundesländern weiterhin nicht erlaubt), Innenbereiche von Zoos und Tierparks, Freizeitparks, Kinos, Veranstaltungen mit Sitzplätzen u.a.

Aktuell haben wir in Mecklenburg-Vorpommern eine landesweite 7-Tage-Inzidenz von über 60. Somit brauchen wir noch einiges an Durchhaltevermögen, um die Inzidenz unter 35 zu erreichen. Des weiteren ist der Stufenplan bisher lediglich ein Entwurf. Wir warten gespannt auf die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz nächste Woche.

Quelle: Regierung MV – Der Öffnungsplan

Stand 12.02.2021

Die Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden prinzipiell bis zum 7. März verlängert. Ab 1. März sollen jedoch Friseur-Salons wieder öffnen dürfen.

In Mecklenburg-Vorpommern wird derzeit noch beraten, ob es in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 Lockerungen für Wirtschaft und Tourismus geben kann.

Quelle: NDR - MV-Gipfel: Wie geht es weiter...

Stand 21.1.2021

Der „harte Lockdown“ wird bundesweit bis 14. Februar verlängert. In öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen müssen voraussichtlich ab 25. Januar medizinische Masken, wie OP-Masken oder FFP2-Masken getragen werden.

Die verstärkten Maßnahmen sollen helfen, die 7-Tage-Inzidenz unter 50 zu bringen und einen starken Anstieg von Infektionen durch möglicherweise hoch ansteckende Virusmutationen zu verhindern.

Stand 12.1.2021

Inzwischen gilt in Mecklenburg-Vorpommern für die Kontaktbeschränkung, dass sich ein Haushalt und eine weitere Person sowie dazugehörige Kinder bis 12 Jahre im öffentlichen und privaten Raum treffen dürfen.

Für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 (Hochrisikogebiete) ist Folgendes zu beachten:

  • Ausgangsbeschränkung von 21 bis 6 Uhr
  • Bewegungsradius für Bewohner betroffener Landkreise ist auf 15 km um das Wohnhaus eingeschränkt
  • Einreise in betroffene Landkreise kann für Personen ohne Erstwohnsitz in diesem Landkreis untersagt werden
  • Ausnahmen gelten bei triftigen Gründen wie dem Besuch der Kernfamilie, Arbeitsweg und Arztbesuch

Aktuell gilt ein Landkreis in MV (Mecklenburgische Seenplatte) als Hochrisikogebiet. Ab 21. Januar ist dort die Einreise auch für Zweitwohnungsbesitzer untersagt.

Stand 6.1.2021

Der „harte Lockdown“ wurde gestern bei der Bund-Länder-Konferenz bis mindestens Ende Januar verlängert und einige Regeln ab 11.1. verschärft.

  • Kontaktbeschränkung: Treffen von einem Haushalt mit nur einer weiteren (wechselnden) Person erlaubt, keine Ausnahme mehr für Kinder
  • Ausgangsbeschränkung: Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200 darf man sich im betroffenen Landkreis ohne triftigen Grund nur noch in einem Radius von 15 km um die eigene Wohnung bewegen. MV ist von solch hohen Inzidenzen bisher nicht betroffen.

Stand 16.12.2020

Seit heute bis mindestens 10. Januar 2021 befindet sich Deutschland und somit auch Mecklenburg-Vorpommern im sogenannten „harten Lockdown“.

Die Einreise nach MV ist nur in bestimmten Ausnahmefällen, wie dem Besuch von Mitgliedern der hier lebenden Kernfamilie, erlaubt. Dabei sind folgende Kontaktbeschränkungen zu beachten:

  • Treffen von bis zu 5 Personen aus maximal 2 Haushalten + dazugehörige Kinder unter 14 Jahren
  • Falls die 7-Tage-Inzidenz landesweit mehrere Tage über 100 liegt, gilt: Treffen von einem Haushalt mit einer weiteren Person
  • Ausnahme vom 24. bis 26. Dezember: Treffen von einem Haushalt mit maximal 4 weiteren Personen aus der Kernfamilie + dazugehörigen Kinder unter 14 Jahren

Stand 10.12.2020

Aktuell kämpft Mecklenburg-Vorpommern mit stark steigenden Infektionszahlen und ist wieder Risikogebiet. Aus diesem Grund wurden bereits landesweit bzw. regional strengere Maßnahmen beschlossen.

Ministerpräsidentin Schwesig verkündete heute auf einer Pressekonferenz, dass es derzeit auch für Einheimische keine Möglichkeit geben wird, Urlaub in MV zu machen. Außerdem soll die bisher für die Feiertage geplante Lockerung hinsichtlich der erlaubten Personenzahl und Haushalte überprüft werden. Hotels und Ferienwohnungen sollen auch über Weihnachten und den Jahreswechsel geschlossen bleiben und somit keine Personen, die ihre Kernfamilie besuchen, aufnehmen dürfen.

Wir informieren Euch nächste Woche, was am Dienstag beim MV-Gipfel entschieden wird.

Quelle: NDR - Corona in MV...

Stand 1.12.2020

Nach derzeitiger Planung der Landesregierung soll es vom 23.12.2020 bis 1.1.2021 folgende Feiertagsregelungen geben:

  • Treffen bis 10 Personen + dazugehörige Kinder unter 14 Jahren aus mehreren Haushalten
  • Personen, die ihre in MV lebende Kernfamilie besuchen, dürfen maximal drei Nächte in einem Hotel, einer Ferienwohnung oder ähnlichen Unterkünften übernachten

Mitte Dezember soll darüber hinaus entschieden werden, ob touristische Übernachtungen für Einwohner aus Mecklenburg-Vorpommern wieder erlaubt werden können.

Stand 26.11.2020

Die Beschränkungen für Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern sowie für Gastronomie und Hotelerie sollen bis 20. Dezember bestehen bleiben. Mitte Dezember wird die Landesregierung aufgrund der dann herrschenden Infektionslage entscheiden, ob für die Feiertage Lockerungen möglich sind.

Stand 17.11.2020

Beim Bund-Länder-Treffen am Montag wurden noch keine neuen Corona-Maßnahmen beschlossen. Am Mittwoch, den 25. November, soll jedoch ein längerfristiges Konzept auf den Weg gebracht werden.

Bis dahin sind Einreisen nach Mecklenburg-Vorpommern aus touristischen Gründen weiterhin nicht erlaubt. Das gilt auch für Tagesausflüge.

Ausnahmen gelten u.a. für:

  • Besuch der in MV lebenden Kernfamilie
  • Pendler aufgrund von beruflicher Tätigkeit, Ausbildung oder Studium (mit Bescheinigung)
  • Besitzer von Zweit-/Nebenwohnungen, Grundstücken, Kleingärten und Bootsliegeplätzen
  • Dauercamper und andere Langzeitmieter, die vor dem 1. September 2020 einen mindestens sechsmonatigen Vertrag abgeschlossen haben
  • eigene Eheschließung, Beerdigungen, Rechtsangelegenheiten
  • Durchreise

Die Quarantäneregeln gelten weiterhin für alle Personen mit Symptomen einer Corona-Erkrankung sowie bei Einreise nach Aufenthalt in ausländischen Risikogebieten in den vergangenen 14 Tagen.

Stand 29.10.2020

Die Bundesregierung und Landesregierungen haben gestern bundesweite strenge Maßnahmen für November beschlossen.

Vom 2. bis 30. November 2020 wird zum Verzicht auf nicht notwendige private Reisen aufgerufen. Übernachtungen aus touristischen Gründen sind nicht erlaubt.

Quelle: Regierung MV

Stand 27.10.2020

Zusammenfassung der aktuell gültigen Regelungen für die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern

Tagesausflug nach Mecklenburg-Vorpommern

  • aus Deutschland (kein Risikogebiet): erlaubt
  • aus einem Risikogebiet in Deutschland: nicht erlaubt, außer Ausnahmeregelungen*
  • aus einem Risikogebiet im Ausland: nicht erlaubt

Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern

  • aus Deutschland (kein Risikogebiet): erlaubt
  • aus einem Risikogebiet in Deutschland: erlaubt bei Nachweis einer verbindlich gebuchten Übernachtung und bei Ausnahmeregelung*
  • aus einem Risikogebiet im Ausland: nur mit Quarantäne

Quarantäneregeln für alle

  • Bei vorliegen von Symptomen einer Corona-Erkrankung muss sich die betroffene Person sofort in häusliche Quarantäne begeben und den Hausarzt oder das örtliche Gesundheitsamt kontaktieren.
  • Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet im Ausland aufgehalten haben, müssen sich nach der Einreise nach MV ebenfalls in Quarantäne begeben.
  • Die Quarantäne kann ggf. durch einen zweiten negativen Covid-19-Test nach 5-7 Tagen verkürzt werden.
  • Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind.

*Ausnahmen gelten u.a. für

  • Besuch der Kernfamilie
  • Pendler aufgrund von beruflicher Tätigkeit, Ausbildung oder Studium (mit Bescheinigung)
  • Besitzer von Zweit-/Nebenwohnungen

Stand 21.10.2020

Nach der gestrigen OVG-Entscheidung dürfen Urlauber aus deutschen Risikogebieten wieder ohne Beherbergungsbeschränkungen anreisen. Es ist kein COVID-19 Test und keine Quarantäne erforderlich.

Quelle: NDR - OVG kippt Corona-Verordnung...

Stand 20.10.2020

Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald gab heute 2 Eilanträgen statt und kippt somit die Beherbergungsbeschränkungen für Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle: NDR Corona-Ticker

Stand 17.10.2020

MV plant eine Aufweichung der harten Einreisebedingungen für Gäste aus Corona-Risikogebieten. Statt zweier Tests und Quarantäne ist voraussichtlich ab Mittwoch 21.10. noch ein negativer Corona-Test, der jünger als 48 Stunden ist, erforderlich. Bis zum neuen Kabinettsbeschluss gilt noch die derzeitige Verordnung.

Stand 15.10.2020

Der Corona-Gipfel am gestrigen Mittwoch hat keine Veränderungen bezüglich der Einreisebeschränkungen aus Risikogebieten nach Mecklenburg-Vorpommern ergeben.

Die Landesregierung wird jedoch zeitnah prüfen, ob eine Reduzierung der Beschränkungen auf nur einen negativen Corona-Test bei Einreise sowie der Verzicht auf eine Quarantäne vertretbar sind.

Stand 13.10.2020

Aktuell müssen Meck-Pomm-Urlauber aus Landkreisen mit mehr als 50 Covid-19-Infektionen pro 100.000 Einwohnern während der letzten 7 Tagen Folgendes beachten:

  • Vorlage eines max. 48h alten negativen Corona-Tests bei Ankunft in der Unterkunft
  • Einhaltung der 14-tägigen Quarantänepflicht in der Unterkunft am Urlaubsort
  • Verkürzung der Quarantäne durch einen zweiten negativen Corona-Test nach 5-7 Tagen möglich

Ausnahmen gelten unter anderem für enge Familienmitglieder, Berufspendler und Zweitwohnungsbesitzer.

Am Mittwoch, den 14.10.2020, besprechen die Bundesregierung und Länderchefs das weitere Vorgehen hinsichtlich des Umgangs mit Urlaubern aus Risikogebieten.